13. Mai 2019 | Die Eidgenössische Steuerverwaltung reagiert auf unsere Einsprache vom 20. Dezember 2018

Nach über 4 Monaten Bearbeitungszeit hätte man etwas anderes als mehrheitlich Wiederholungen über einen nicht strittigen Punkt, nämlich, dass die Federer Augenoptik AG „Mehrwertsteuerpflichtig“ sei, erwarten können.

Uns geht es seit über 4 Jahren einzig und alleine darum:

  • dass durch die Wertfreigrenze Inlandkäufer vom Schweizer Staat abgestraft werden
  • dass durch die Wertfreigrenze der Währungstourismus durch den Schweizer Staat gefördert wird
  • dass durch diese staatliche Förderung des Währungstourismus das ausländische Gewerbe durch den Schweizerischen Staat subventioniert wird

Auf Grund dessen fordern wir nicht mehr und nicht weniger:

  • als die Gleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung gegenüber dem Währungstourismus

….und das bedeutet:

  • dass der Schweizer Staat der im Inland einkaufenden Bevölkerung ebenfalls bis zu einem Betrag von CHF 300.00 die Mehrwertsteuer erlässt

Im Einspracheentscheid wird durch die ESTV mit allen Mitteln versucht, diese unumstösslichen Tatsachen als nichtig darzustellen. Die ESTV verweist unter anderem auf eine erst kürzlich stattgefundene Abstimmung im Ständerat und auch auf die Meinung des Bundesrates – im Wortlaut:

  • .... der Bundesrat geht davon aus, dass eine tiefere Wertfreigrenze in der Schweiz wohnhafte Personen kaum davon abhalten würde, im benachbarten Ausland einzukaufen; vielmehr würde diese im Gegenzug unverhältnismässigen und keineswegs kostendeckenden Aufwand für die Zollverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Mit der Abstimmung vom 6. Märze 2019 lehnte der Ständerat sämtliche Vorstösse ab

Dieses Resultat seitens des Ständerates war zu erwarten – siehe unser Eintrag vom 16. Januar 2019

11. Mai 2019 | Meinung eines Praktikers zur 300.- Franken Freigrenze, langjähriger Grenzwächter, bitte weiter so..

Sehr geehrter Herr Meier

  • Über die Medien habe ich von Ihrem Kampf betreffend der 300 Franken Freigrenze Mehrwertsteuer gelesen, was absolut meine vollste Bewunderung beinhaltet
  • Der Grenzübergang Au ist im Rheintal die einzige, von Grenzwächtern und österreichischen Zöllnern, rund um die Uhr besetzte Grenze. Bedingt durch diesen Umstand wird bei uns sehr häufig verzollt und auch „geschmuggelt“
  • Da Österreich die EU-Aussengrenze Richtung Schweiz ist, müssen Einkäufe aus Deutschland auch an dieser Grenze abgefertigt, resp. bestätigt werden
  • Leider gibt es in Deutschland keine Mindestbeträge um eine Ausfuhrbestätigung zu erhalten, in Österreich ist diese Euro 75.00 (viel zu wenig)
  • Als Grenzwächter erlebe ich es immer wieder wie Deutschland-Einkäufer mir 10 -15 Einkaufsbelege vorzeigen.  Diese Woche wurden mir Quittungen im Betrage von unter 10.00 Euro vorgewiesen, der tiefste war 2.50 Euro
  • In den Medien liest man, der Schweizer Zoll würde beim Einkassieren von Mehrwertsteuer überfordert, auch vom zuständigen Bundesrat U.M.
  • Glauben Sie denen nicht. Aus meiner praktischen Sicht als Direktinvolvierter würde nach dem Einführen von vom obligatorischen Einzug der Mehrwertsteuer in kurzer Zeit der Einkaufstourismus ins Ausland massiv einbrechen. Natürlich würde es am Anfang zu längerer Wartezeit kommen, aber das würde sich mit der Zeit automatisch erledigen
  • Beim Autobahnübergang Kreuzlingen erlebte ich persönlich, wie die Einkaufstouristen „in zweier Kolonne“ bei grosser Hitze (ohne Reklamation) beim deutschen Zoll anstanden, um die Ausfuhrpapiere abzustempeln. Eine Einkaufstouristin angefragt ob sich das lohne bei solchen Minderbeträgen, unter Euro 10.-, sagte sie, sie würde die Ausfuhrpapiere sammeln und gemeinsam die deutsche Mehrwertsteuer einlösen
  • Wie man auch in den ausländischen Medien liest, wehren sich die ausländischen Verkaufsgeschäfte und Wirtschaftsminister mit Händen und Füssen gegen die Erhöhung eines Mindestausfuhrbetrages

P.S. Ein Grenzwachtkollege sagt schon lange, es könne nicht sein, dass man bei der Wareneinfuhr in die Schweiz weder im Nachbarland oder der Schweiz mehrwertsteuerfreie Einfuhren machen kann. Entweder bezahlt man im Nachbarland die Mehrwertsteuer oder in der Schweiz.

Unser Ziel

An dieser Stelle möchten wir unser Ziel festhalten:

Wir akzeptieren (verstehen können wir es nicht), dass unserem Staat das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zu einem Warenwert von Fr. 300.- am Zoll zu aufwändig ist!

„Im Sinne der Gleichbehandlung“ verlangen wir, dass derselbe Staat auch bei der im Inland kaufenden Bevölkerung auf das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zu einem Betrag von Fr. 300.- verzichtet!

Die Praxis der Eidgenossenschaft ist nicht nur eine Abstrafung der im Inland einkaufenden Bevölkerung, sondern auch eine Subventionierung des ausländischen Gewerbes durch den Schweizer Staat!

Im März 2015 haben wir uns Gedanken über eine Ungleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung durch den Staat gemacht.

Wussten Sie:

  • dass die Zollfreigrenze am 1. März 2002 von Fr. 200.– auf Fr. 300.- – erhöht und dadurch die Benachteiligung des inländischen Gewerbes anstatt reduziert sogar verstärkt wurde?

In den folgenden Beiträgen finden Sie einen chronologischen Ablauf, welcher laufend (sofern sich etwas bewegt) ergänzt wird.

16. Januar 2019 | Ständerat unterstützt den Währungstourismus und somit die Ungleichbehandlung und Abstrafung der im Inland einkaufenden Bevölkerung!

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) verfolgt äusserst seltsame Ziele. In einer Sitzung von Mitte Januar 2019 wurde unter anderem auch zu unserem Thema getagt.

Zuerst das Erfreuliche. Es gibt sie noch, Politiker welche nicht wegschauen oder lediglich hinschauen und nichts machen – nein, die verschiedenen Vorstösse zeigen, dass wir inzwischen nicht mehr alleine sind. Herzlichen Dank!

Der folgende Text ist ein 1:1 veröffentlichter Pressetext

4. MASSNAHMEN GEGEN DEN EINKAUFSTOURISMUS

„Die Kommission hat verschiedene Vorstösse und Standesinitiativen diskutiert, die das gemeinsame Ziel verfolgen, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Die WAK-S unterstützt dieses Ziel. Der Einkaufstourismus hat – insbesondere an der Grenze zu Deutschland – Dimensionen angenommen, die politischen Handlungsbedarf erfordern. Auch der Nationalrat hat dies anerkannt: Er stimmte in der Wintersession 2017 einem Postulat der Finanzkommission (17.3360) zu, das vom Bundesrat einen Bericht über die Auswirkung der Frankenstärke auf die Mehrwertsteuer verlangt und insbesondere auch wissen will, wie das Mehrwertsteuerregime zur Bekämpfung des Einkaufstourismus angepasst werden kann. Der Bericht in Beantwortung dieses Vorstosses soll im 3. Quartal 2019 vorliegen. Die WAK-S will das Thema deshalb an ihrer Sitzung vom 29. August 2019 vor dem Hintergrund dieses Berichts wieder aufgreifen und auch einen eigenen Kommissionsvorstoss dazu prüfen. Aufgrund von parlamentsrechtlichen Fristen musste sie bereits jetzt Entscheide zu einigen Vorstössen fällen. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motionen der Ständerate Werner Hösli (17.3131) und Peter Hegglin (17.3428) abzulehnen und gibt der Standesinitiative des Kantons St. Gallen (18.300) mit demselben Stimmenverhältnis keine Folge. Aus Sicht der Kommission wäre die Umsetzung der Vorstösse mit einem zu grossen administrativen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Ihr grundsätzliches Anliegen soll in den geplanten Kommissionsvorstoss der WAK-S einfliessen. Über die Standesinitiative des Kantons Thurgau (18.316) wird die WAK-S am 29. August 2019 befinden.“

Unser Fazit:

Liebe Leserin, lieber Leser – bitte macht euch über den von uns oben fett unterlegten Satz „Aus Sicht der Kommission wäre die Umsetzung der Vorstösse mit einem zu grossen administrativen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger verbunden“ Gedanken.

  • Wie kommen Ständeratsmitglieder dazu, mehr als nur berechtige parlamentarische Vorstösse mit „dieser unsinnigen Begründung“ zu versenken?
  • Es ist dem Staat also nicht nur das Einkassieren der Mehrwertsteuer am Zoll zu aufwändig – nein – er achtet auch noch darauf, dass die „Subventionierung des Währungstourismus“ mit möglichst wenig Aufwand für alle Beteiligten über die Bühne gehen kann!

An dieser Stelle nochmals unser Ziel:

  • Wir akzeptieren (verstehen können wir es nicht), dass unserem Staat das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zu einem Warenwert von Fr. 300.– am Zoll zu aufwändig ist!
  • Im Sinne der Gleichbehandlung“ verlangen wir, dass derselbe Staat auch bei der im Inland kaufenden Bevölkerung auf das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zu einem Betrag von Fr. 300.– verzichtet!

Schlussfolgerung:

  • Die Bestrafung der im Inland einkaufenden Bevölkerung durch den Staat entbeert jeglicher Logik und ist mit nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen!
  • Auch den kreativsten Richtern wird – sofern normaler Menschenverstand auch noch etwas zählt – nichts anderes übrig bleiben, als diese Ungleichbehandlung und Abstrafung der im Inland einkaufenden Bevölkerung umgehend aus der Welt zu schaffen.

16. Januar 2019 | Eidgenössische Steuerverwaltung bittet um Geduld

Wortlaut:

  • „Gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer obengenannten Einsprache, welche wir so bald als möglich an die Hand nehmen und eingehend überprüfen werden.“
  • „Wir ersuchen Sie bis dahin noch um etwas Geduld.“

Nun – unsere Einsprache liegt seit dem 20. Dezember 2018 in Bern. Mehr als 4 Monate später (Stand Ende April 2019) ist immer noch Funkstille.

Wie es scheint, tut sich die Eidgenössische Steuerverwaltung schwer, unsere Aussagen wie:

  • Staatlich subventionierter Währungstourismus
  • Ungleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung …
  • Subventionierung des ausländischen Gewerbes durch den Schweizerischen Staat
  • usw.

zu wiederlegen, bzw. zu entkräften.

20. Dezember 2018 | Unsere Einsprache

Um es vorweg zu nehmen, wir gehen davon aus, dass dies der letzte Schriftwechsel mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist und wir nach Beantwortung durch die ESTV ein Gericht mit der Klärung der aufgeworfenen Fragen beauftragen können.

In unserer Einsprache greifen wir viele Punkte auf

  • „Das inländische Gewerbe wird mit der Freigrenze gegenüber dem grenznahen ausländischen Gewerbe diskriminiert und der Konsument, welcher im Inland einkauft, wird benachteiligt….“
  • „Die Verletzung der Rechtsgleichheit ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz (S.8 der Verfügung) darin zu erkennen, dass gleiche Produkte, gleiche Leistungen, aufgrund der unterlassenen Mehrwertbesteuerung verbilligt werden, womit der Schweizer Staat das ausländische Gewerbe durch diese Art der Subventionierung bevorteilt.“
  • „Die Wirkung der unterschiedlichen Besteuerung fällt dabei analog einer staatlichen Beihilfe aus, nur dass die staatliche Beihilfe den im Ausland tätigen Mitbewerbern der Einsprecherin zufällt.“
  • „Die Einsprecherin verlangt – entgegen der Annahme der ESTV – keine Überprüfung der Angemessenheit der Wertfreigrenze, sondern eine rechtsgleiche Behandlung mit dem Ausland.“
  • „Im Grundsatz führt also die Steuerbefreiung aufgrund der Wertfreigrenze zu einer unterschiedlichen Belastung, was offenkundig eine Ungleichbehandlung darstellt.“
  • „Diese für die Einsprecherin massiv auswirkende Ungleichbehandlung wird dann mit verwaltungsökonomischen Gründen und einer Vereinfachung der Zollabwicklung begründet.“
  • „Just in grenznahen Regionen verfälscht der Erlass einer Wertfreigrenze den Wettbewerb zu den ausländischen Mitkonkurrenten.“
  • „Der Staat verhält sich damit nicht wettbewerbsneutral, da die Schweiz die ausländischen Mitbewerber der Einsprecherin bei der Preisbildung privilegiert, indem diese bzw. deren Kunden bei der Einfuhr auf Produkte bis zur Wertfreigrenze keine Mehrwertsteuer entrichten müssen:“
  • „Mithin werden die Mitbewerber und Konkurrenten im grenznahen Ausland durch den Schweizer Staat „subventioniert“.

unter anderem:

Dieser letzte Satz müsste eigentlich jeden Eidgenossen hinter dem Ofen hervor holen und jedem Politiker, welcher seine Augen krampfhaft verschliesst oder untätig zusieht, die Schamröte ins Gesicht jagen.

Auch wenn diese Materie sehr technisch zum lesen ist – es lohnt sich für alle Interessierten.

23. Oktober 2018 | Umgehende Antwort von der Eidgenössischen Steuerverwaltung – es geht zwar nur darum, dass wir noch etwas Geduld haben müssen

Wortlaut:

  • „Grundsätzlich werden alle Steuerjustizverfahren in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass wir das Verfahren in Sachen Federer Augenoptik AG beförderlich behandlen werden und Sie bis Ende Jahr mit einem Entscheid rechnen dürfen.“