Der Staat nimmt mit grosser Selbstverständlichkeit einen Wettbewerbsnachteil des heimischen Gewerbes in Kauf, mehr noch, er bestraft alle Kundinnen und Kunden, welche im Inland einkaufen und belohnt dadurch all jene, welche ihre Einkäufe ennet der Grenze tätigen. Vom inländischen Gewerbe verlangt er durch das Inkasso der MWST kostenlos eine Dienstleistung, die ihm (dem Staat) am Zoll zu aufwändig erscheint.
Bereits wird wieder laut über eine MWST-Erhöhung zur Sanierung der AHV nachgedacht. Für uns stellt das eine krasse Verletzung der Gleichbehandlung zu den Geschenken an der Grenze dar. Aus diesem Grund ist es angebracht, dass alle Inlandkäufer, nicht zuletzt durch diese geplante Erhöhung der MWST, nicht noch stärker bestraft werden und es wäre nicht mehr als korrekt, wenn der Staat für alle Inlandkäufer rasch möglichst die MWST Freigrenze bis CHF 300.– ebenfalls einführt.
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