Die Praxis der Eidgenossenschaft ist nicht nur eine Abstrafung der im Inland einkaufenden Bevölkerung, sondern auch eine Subventionierung des ausländischen Gewerbes durch den Schweizer Staat!

Im März 2015 haben wir uns Gedanken über eine Ungleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung durch den Staat gemacht.

Wussten Sie:

  • dass die Zollfreigrenze am 1. März 2002 von Fr. 200.– auf Fr. 300.- – erhöht und dadurch die Benachteiligung des inländischen Gewerbes anstatt reduziert sogar verstärkt wurde?

In den folgenden Beiträgen finden Sie einen chronologischen Ablauf, welcher laufend (sofern sich etwas bewegt) ergänzt wird.

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