Wortlaut:
- „Gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer obengenannten Einsprache, welche wir so bald als möglich an die Hand nehmen und eingehend überprüfen werden.“
- „Wir ersuchen Sie bis dahin noch um etwas Geduld.“
Nun – unsere Einsprache liegt seit dem 20. Dezember 2018 in Bern. Mehr als 4 Monate später (Stand Ende April 2019) ist immer noch Funkstille.
Wie es scheint, tut sich die Eidgenössische Steuerverwaltung schwer, unsere Aussagen wie:
- Staatlich subventionierter Währungstourismus
- Ungleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung …
- Subventionierung des ausländischen Gewerbes durch den Schweizerischen Staat
- usw.
zu wiederlegen, bzw. zu entkräften.