16. Januar 2019 | Eidgenössische Steuerverwaltung bittet um Geduld

Wortlaut:

  • „Gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer obengenannten Einsprache, welche wir so bald als möglich an die Hand nehmen und eingehend überprüfen werden.“
  • „Wir ersuchen Sie bis dahin noch um etwas Geduld.“

Nun – unsere Einsprache liegt seit dem 20. Dezember 2018 in Bern. Mehr als 4 Monate später (Stand Ende April 2019) ist immer noch Funkstille.

Wie es scheint, tut sich die Eidgenössische Steuerverwaltung schwer, unsere Aussagen wie:

  • Staatlich subventionierter Währungstourismus
  • Ungleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung …
  • Subventionierung des ausländischen Gewerbes durch den Schweizerischen Staat
  • usw.

zu wiederlegen, bzw. zu entkräften.