20. Dezember 2018 | Unsere Einsprache

Um es vorweg zu nehmen, wir gehen davon aus, dass dies der letzte Schriftwechsel mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist und wir nach Beantwortung durch die ESTV ein Gericht mit der Klärung der aufgeworfenen Fragen beauftragen können.

In unserer Einsprache greifen wir viele Punkte auf

  • „Das inländische Gewerbe wird mit der Freigrenze gegenüber dem grenznahen ausländischen Gewerbe diskriminiert und der Konsument, welcher im Inland einkauft, wird benachteiligt….“
  • „Die Verletzung der Rechtsgleichheit ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz (S.8 der Verfügung) darin zu erkennen, dass gleiche Produkte, gleiche Leistungen, aufgrund der unterlassenen Mehrwertbesteuerung verbilligt werden, womit der Schweizer Staat das ausländische Gewerbe durch diese Art der Subventionierung bevorteilt.“
  • „Die Wirkung der unterschiedlichen Besteuerung fällt dabei analog einer staatlichen Beihilfe aus, nur dass die staatliche Beihilfe den im Ausland tätigen Mitbewerbern der Einsprecherin zufällt.“
  • „Die Einsprecherin verlangt – entgegen der Annahme der ESTV – keine Überprüfung der Angemessenheit der Wertfreigrenze, sondern eine rechtsgleiche Behandlung mit dem Ausland.“
  • „Im Grundsatz führt also die Steuerbefreiung aufgrund der Wertfreigrenze zu einer unterschiedlichen Belastung, was offenkundig eine Ungleichbehandlung darstellt.“
  • „Diese für die Einsprecherin massiv auswirkende Ungleichbehandlung wird dann mit verwaltungsökonomischen Gründen und einer Vereinfachung der Zollabwicklung begründet.“
  • „Just in grenznahen Regionen verfälscht der Erlass einer Wertfreigrenze den Wettbewerb zu den ausländischen Mitkonkurrenten.“
  • „Der Staat verhält sich damit nicht wettbewerbsneutral, da die Schweiz die ausländischen Mitbewerber der Einsprecherin bei der Preisbildung privilegiert, indem diese bzw. deren Kunden bei der Einfuhr auf Produkte bis zur Wertfreigrenze keine Mehrwertsteuer entrichten müssen:“
  • „Mithin werden die Mitbewerber und Konkurrenten im grenznahen Ausland durch den Schweizer Staat „subventioniert“.

unter anderem:

Dieser letzte Satz müsste eigentlich jeden Eidgenossen hinter dem Ofen hervor holen und jedem Politiker, welcher seine Augen krampfhaft verschliesst oder untätig zusieht, die Schamröte ins Gesicht jagen.

Auch wenn diese Materie sehr technisch zum lesen ist – es lohnt sich für alle Interessierten.