Sehr geehrter Herr Meier
- Über die Medien habe ich von Ihrem Kampf betreffend der 300 Franken Freigrenze Mehrwertsteuer gelesen, was absolut meine vollste Bewunderung beinhaltet
- Der Grenzübergang Au ist im Rheintal die einzige, von Grenzwächtern und österreichischen Zöllnern, rund um die Uhr besetzte Grenze. Bedingt durch diesen Umstand wird bei uns sehr häufig verzollt und auch „geschmuggelt“
- Da Österreich die EU-Aussengrenze Richtung Schweiz ist, müssen Einkäufe aus Deutschland auch an dieser Grenze abgefertigt, resp. bestätigt werden
- Leider gibt es in Deutschland keine Mindestbeträge um eine Ausfuhrbestätigung zu erhalten, in Österreich ist diese Euro 75.00 (viel zu wenig)
- Als Grenzwächter erlebe ich es immer wieder wie Deutschland-Einkäufer mir 10 -15 Einkaufsbelege vorzeigen. Diese Woche wurden mir Quittungen im Betrage von unter 10.00 Euro vorgewiesen, der tiefste war 2.50 Euro
- In den Medien liest man, der Schweizer Zoll würde beim Einkassieren von Mehrwertsteuer überfordert, auch vom zuständigen Bundesrat U.M.
- Glauben Sie denen nicht. Aus meiner praktischen Sicht als Direktinvolvierter würde nach dem Einführen von vom obligatorischen Einzug der Mehrwertsteuer in kurzer Zeit der Einkaufstourismus ins Ausland massiv einbrechen. Natürlich würde es am Anfang zu längerer Wartezeit kommen, aber das würde sich mit der Zeit automatisch erledigen
- Beim Autobahnübergang Kreuzlingen erlebte ich persönlich, wie die Einkaufstouristen „in zweier Kolonne“ bei grosser Hitze (ohne Reklamation) beim deutschen Zoll anstanden, um die Ausfuhrpapiere abzustempeln. Eine Einkaufstouristin angefragt ob sich das lohne bei solchen Minderbeträgen, unter Euro 10.-, sagte sie, sie würde die Ausfuhrpapiere sammeln und gemeinsam die deutsche Mehrwertsteuer einlösen
- Wie man auch in den ausländischen Medien liest, wehren sich die ausländischen Verkaufsgeschäfte und Wirtschaftsminister mit Händen und Füssen gegen die Erhöhung eines Mindestausfuhrbetrages
P.S. Ein Grenzwachtkollege sagt schon lange, es könne nicht sein, dass man bei der Wareneinfuhr in die Schweiz weder im Nachbarland oder der Schweiz mehrwertsteuerfreie Einfuhren machen kann. Entweder bezahlt man im Nachbarland die Mehrwertsteuer oder in der Schweiz.