Nach über 4 Monaten Bearbeitungszeit hätte man etwas anderes als mehrheitlich Wiederholungen über einen nicht strittigen Punkt, nämlich, dass die Federer Augenoptik AG „Mehrwertsteuerpflichtig“ sei, erwarten können.
Uns geht es seit über 4 Jahren einzig und alleine darum:
- dass durch die Wertfreigrenze Inlandkäufer vom Schweizer Staat abgestraft werden
- dass durch die Wertfreigrenze der Währungstourismus durch den Schweizer Staat gefördert wird
- dass durch diese staatliche Förderung des Währungstourismus das ausländische Gewerbe durch den Schweizerischen Staat subventioniert wird
Auf Grund dessen fordern wir nicht mehr und nicht weniger:
- als die Gleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung gegenüber dem Währungstourismus
….und das bedeutet:
- dass der Schweizer Staat der im Inland einkaufenden Bevölkerung ebenfalls bis zu einem Betrag von CHF 300.00 die Mehrwertsteuer erlässt
Im Einspracheentscheid wird durch die ESTV mit allen Mitteln versucht, diese unumstösslichen Tatsachen als nichtig darzustellen. Die ESTV verweist unter anderem auf eine erst kürzlich stattgefundene Abstimmung im Ständerat und auch auf die Meinung des Bundesrates – im Wortlaut:
- .... der Bundesrat geht davon aus, dass eine tiefere Wertfreigrenze in der Schweiz wohnhafte Personen kaum davon abhalten würde, im benachbarten Ausland einzukaufen; vielmehr würde diese im Gegenzug unverhältnismässigen und keineswegs kostendeckenden Aufwand für die Zollverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Mit der Abstimmung vom 6. Märze 2019 lehnte der Ständerat sämtliche Vorstösse ab
Dieses Resultat seitens des Ständerates war zu erwarten – siehe unser Eintrag vom 16. Januar 2019