Nachdem das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht mit unterschiedlichen Begründungen sich entweder als nicht oder nur bedingt zuständig fühlen, oder dann auf den Kern der Sache erst gar nicht eingegangen sind, wird es interessant sein, auf welchen Standpunkt sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt.
Juristerei in Verbindung mit politischer Untätigkeit können mit normalem Menschenverstand nicht verstanden werden 🤔
Ganz wenige Auszüge der Vorgerichte:
- Auszug aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (3.3 S 16)
- „Es bleibt abzuwarten, welche politischen Entscheide diesbezüglich gefällt werden„
- „Es ist weder Aufgabe des Gerichts, noch liegt es in seiner Kompetenz, im Rahmen des vorliegenden Verfahrens in diesen Prozess einzugreifen„
- unter dem Aspekt, dass der Bundesrat auf dem „verwaltungsökonomischen Standpunkt“ verharrt und die Parlamente sich handzahm verhalten, bedeutet das nichts anderes als definitiver Stillstand
- weiters kommt dieses Gericht auf Seite 14 zu folgendem Schluss:
- „Ergänzend ist festzuhalten, dass inländische Unternehmer ohnehin keinen Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung mit ausländischen Konkurrenten haben, welche nicht dem schweizerischen Mehrwertsteuerrecht unterliegen„
- festzuhalten ist auch, dass der Schweizer Staat mit seinem „praktizierten Mehrwertsteuerrecht“ die ausländischen Konkurrenten (zum Nachteil des inländischen Gewerbes) subventioniert
- „Ergänzend ist festzuhalten, dass inländische Unternehmer ohnehin keinen Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung mit ausländischen Konkurrenten haben, welche nicht dem schweizerischen Mehrwertsteuerrecht unterliegen„
- Auszüge aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 1. Dezember 2020
- „…die Zoll- und die Einfuhrsteuerfreiheit sind verwaltungsökonomisch motiviert. Sie sollen der Vereinfachung des nichtkommerziellen Reiseverkehrs dienen, da der Aufwand und die Erhebung der (geringfügigen) Steuer in einem Missverhältnis zu ihrem Ertrag stünde„
- …unter dem Aspekt, dass es sich jährlich um 1 Milliarde Franken handelt, eine ernüchternde Feststellung seitens des Bundesgerichts
- …unter dem Aspekt, dass es sich jährlich um 1 Milliarde Franken handelt, eine ernüchternde Feststellung seitens des Bundesgerichts
- „Dieser Einwand ist an sich nachvollziehbar, wirkt die Ungleichbehandlung sich für die grenznahen inländischen Gewerbebetriebe doch anerkanntermassen nachteilig aus„
- …dies zwar eine der Antworten des Bundesgerichts zu unserer Aussage, dass der Staat das inländische Gewerbe gegenüber dem ausländischen Gewebe benachteiligt – Handlungsbedarf sieht das Bundesgericht jedoch nicht
- …dies zwar eine der Antworten des Bundesgerichts zu unserer Aussage, dass der Staat das inländische Gewerbe gegenüber dem ausländischen Gewebe benachteiligt – Handlungsbedarf sieht das Bundesgericht jedoch nicht
- „Es ist nicht Sache des Bundesgerichts, sich zur Sachgerechtigkeit einer Verordnungsbestimmung etwa in politischer oder wirtschaftlicher Hinsicht zu äussern„
- …der Staat verschenkt wegen einer Verordnung, welche der Bundesrat problemlos innert Monatsfrist ändern könnte, jährlich 1’000 Millionen Franken an der Grenze und ist nicht gewillt, diese Vorzüge auch der im Inland kaufenden Bevölkerungen zukommen zu lassen
- …der Staat verschenkt wegen einer Verordnung, welche der Bundesrat problemlos innert Monatsfrist ändern könnte, jährlich 1’000 Millionen Franken an der Grenze und ist nicht gewillt, diese Vorzüge auch der im Inland kaufenden Bevölkerungen zukommen zu lassen
- „…unter Berücksichtigung dieser Aspekte erscheint die beschränkt auf den nichtkommerziellen Reiseverkehr verordnete Wertfreigrenze von Fr. 300.– vor dem Hintergrund von Art. 8 Abs. 1 BV noch als vertretbar„
- …ab welcher Summe wäre es wohl auch für das Bundesgericht „nicht mehr vertretbar?“
- …mit anderen Worten:
- todschlag wird bestraft
- fast todschlag ist noch vertretbar
- „…es ist nicht zu übersehen, dass es einen Konflikt gibt zwischen den Erhebungsgrundsätzen der Wettbewerbsneutralität und der Verfahrensökonomie„
- …das Bundesgericht erkennt zwar einen Konflikt, ist aber nicht bereit, die Politik darauf hinzuweisen bzw. Gleichbehandlung zu verlangen
- …das Bundesgericht erkennt zwar einen Konflikt, ist aber nicht bereit, die Politik darauf hinzuweisen bzw. Gleichbehandlung zu verlangen
- „…der Steuerbetrag auf den Fr. 300.– (Fr. 23.10 beim Normalsatz) ist zwar nicht gerade vernachlässigbar, aber auch nicht derart hoch, dass die resultierende Wettbewerbsverzerrung als übermässig bezeichnet werden müsste„
- „…die Zoll- und die Einfuhrsteuerfreiheit sind verwaltungsökonomisch motiviert. Sie sollen der Vereinfachung des nichtkommerziellen Reiseverkehrs dienen, da der Aufwand und die Erhebung der (geringfügigen) Steuer in einem Missverhältnis zu ihrem Ertrag stünde„
Fazit – es gibt keine zuständige Justiz-Instanz in der Schweiz, bzw. der Ball wird der Politik zugespielt und diese sieht keinen Handlungsbedarf