Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden und unsere Beschwerde als unzulässig erklärt.
Das Ganze hat auch etwas Positives – die Entscheidung liess nicht lange auf sich warten und somit ist unser Begehren, die «Gleichbehandlung der im Inland kaufenden Bevölkerung» definitiv vom Tisch.
Sehr kurze Zusammenfassung:
- Der Schweizer Staat begründet seinen Verzicht auf jährlich aktuell ca. eine Milliarde Franken damit, dass das Einkassieren dieser Gelder als «verwaltungsökonomisch» nicht vertretbar sei
- Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde abgelehnt und ist, wie schon vom Bundesverwaltungsgericht praktiziert, nicht auf den Kern das Sache eingegangen und hat den Ball mehr oder weniger wieder der Politik zugespielt
- Unsere Politiker fühlen sich (mit sehr wenigen Ausnahmen) nicht zuständig
- Der Europäische Gerichtshof befasst sich so gut wie gar nicht mit der Thematik. An und für sich ein kluger Entscheid. Handelt es sich immerhin um einen zweistelligen Milliardenbetrag, der im grenznahen EU-Raum auf dem Spiel steht
- Die Schweiz subventioniert weiterhin das grenznahe Gewerbe zum Schaden unseres heimischen Gewerbes und die EU nimmt dieses Geschenk dankend an
- Die EU reklamiert umgehend, wenn sie bei uns eine Innländer-Bevorteilung auszumachen glaubt
- Dass der Schweizer Staat jedoch eine unbestrittene und klare Inländer-Benachteiligung vollzieht, wird diskussionslos und dankend angenommen
- Es würde sich lohnen, bei der nächsten Rüge seitens des Europäischen Gerichtshofes etwas differenzierter hinzuschauen
Es ist jedem Interessierten, ob pro oder kontra, überlassen, sich eine eigene Meinung zu bilden.