Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in seinem Urteil vom 23. Juni 2020 folgendes festgehalten hat:
- Auszug aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 23. Juni 2020 (3.3 S 16)«
- Abschiessend ist darauf hinzuweisen, dass die Thematik der Wertfreigrenze auf politischer Ebene seit Jahren kontrovers diskutiert wird…..
- Es bleibt abzuwarten, welche politischen Entscheide diesbezüglich gefällt werden. Es ist weder Aufgabe des Gerichts, noch liegt es in seiner Kompetenz, im Rahmen des vorliegenden Verfahrens in diesen Prozess einzugreifen»
Liegt es nun am Bundesgericht zu entscheiden, ob es korrekt ist, dass:
- die Abstrafung der im Inland kaufenden Bevölkerung – durch unseren Staat
- die Subventionierung des ausländischen Gewerbes – durch unseren Staat
- die dadurch bedingte Schlechterstellung des einheimischen Gewerbes – durch unseren Staat
weiterhin bestehen bleibt
…..und ganz aktuell:
- hilft unser Staat mit seinem Verhalten hartnäckig mit, dass sich das ausländische Gewerbe von den CORONA bedingten, einschneidenden Problemen, rascher erholen kann und auf der Strecke bleibt das grenznahe inländische Gewerbe mit seinen Mitarbeitenden!
Für unser Verständnis begeht unser Staat damit eine Menschenrechtsverletzung an seinen eigenen Bürgern.
Jahrelange, politisch kontrovers geführte Diskussionen sind unter diesem Gesichtspunkt sehr schwer zu verstehen – sind sich die nationalen und regionalen Politiker dessen bewusst?