3. Januar 2018 | Start unserer, dem Bundesrat angekündigten Gleichbehandlung, der im Inland kaufenden Bevölkerung

Es geht hier weder um Publicity noch um das Suchen eines Wettbewerb Vorteils – im Gegenteil, uns geht es einzig und alleine um die staatliche Benachteiligung der im Inland einkaufenden Bevölkerung.

Aus diesem Grund haben wir von Anfang an festgelegt, dass wir auf das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zur Einreichung des ersten Quartals verzichten und lediglich jene Kunden, welche davon betroffen sind, im Geschäft darüber informieren.

Jeder betroffene Kunde hat zu seinem Einkauf folgende Information bekommen:

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde

Wir werden vom Staat beauftragt, bei Ihnen 7.7% MWST (Mehrwertsteuer) zu erheben und diese pro Quartal an den Staat abzuliefern.

Wenn Sie sich nun entscheiden, Ihre Einkäufe anstatt im CHF-Raum im EURO-Raum zu tätigen, dann zeigt sich derselbe Staat sehr grosszügig. Er verzichtet, bis zu einem Betrag von CHF 300.-, auf das Einkassieren der MWST an der Grenze.

Wir erachten das als klaren Wettbewerbsnachteil des einheimischen Gewerbes. Zusätzlich werden Sie als Konsument abgestraft, weil Sie sinnvollerweise Ihre Einkäufe in Ihrem Wirtschaftraum tätigen.
Diese Ungleichbehandlung möchten wir Ihnen nicht mehr länger aufbürden und handhaben es wie der Staat und verzichten auf das Einkassieren dieser Steuer.

Selbstverständlich liefern wir dem Staat für diesen Einkauf auch keine MWST mehr ab. Nach der ersten Quartalsabrechnung wird sich zeigen, wie die Reaktion des Staates ausfällt und ob wir dann noch in der Lage sind, diese Gleichbehandlung aufrecht zu erhalten.

Buchs, im Januar 2018

FEDERER AUGENOPTIK AG

Walter Meier