12. Juli 2017 | Bundesrat antwortet

In diesem Schreiben informiert uns der Bundesrat über Entwicklungen auf politischer Ebene, z.B. dass Ständerat Werner Hösli am 15. März 2017 eine Motion (17.3131) und die Finanzkommission des Nationalrates am 18. Mai 2017 ein Postulat (17.3360) eingereicht haben.

Im Wortlaut:

  • „Sie sehen, dass sowohl der Bundesrat, das Parlament als auch die Eidgenössische Steuer- und Zollverwaltung intensiv nach einer praktikablen Lösung suchen. Gangbare Lösungsansätze gestalten sich aber schwieriger, als sich auf den ersten Blick vermuten lässt.“

In eigener Sache:

  • Wenn Bundesrat und Parlament in dieser Sache vor einem kaum überwindbaren Berg stehen – dann gute Nacht Schweiz!

Zum Nachdenken:

  • Die Umsetzung der Erhöhung der Freigrenze von Fr. 200.– auf Fr. 300.– hat gerade mal 1 Monat gedauert (nachzulesen im Schreiben der Eidgenössischen Zollverwaltung vom 14. April 2015)
  • Hingegen scheint die durch diese Freigrenze erhebliche Benachteiligung der im Inland einkaufenden Bevölkerung aus der Welt zu schaffen, für dieselben politischen Gremien eine nicht zu lösende Aufgabe zu sein.
  • => wo keine Wille da kein Weg.
  • => der staatlich subventionierte Währungstourismus mit all seinen negativen Folgen wird von Bund und Kantonen gut geheissen.

Schlussbemerkung Bundesrat:

  • „Bei allem Verständnis für Ihre schwierige unternehmerische Lage muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Mehrwertsteuer bei allen Verkäufen von Waren in der Schweiz gesetzlich geschuldet ist.“
  • „Dies gilt auch dann, wenn sie nicht in Rechnung gestellt wird.“
  • „Ich rate Ihnen deshalb von einem solchen Vorgehen ab, das dies gesetzeswidrig wäre.“

Für uns steht die Frage im Zentrum, wie weit staatlich subventionierter Währungstourismus Gesetzes- und Verfassungskonform ist.

Wir werden nun alle Vorkehrungen treffen um ab 3. Januar 2018 Kundinnen und Kunden für Einkäufe unter 300.– Franken nicht mehr zu benachteiligen – mit anderen Worten, wir verzichten auf das Einkassieren der Mehrwertsteuer wie der Staat es beim Grenzübertritt ebenfalls macht.