14. Juni 2017 | Zweites Schreiben an den Bundesrat

Seit der letzten Korrespondenz mit dem Bundesrat und der St. Galler Regierung sind über ein Jahr vergangen und es war für uns in diesem Zeitraum unter keinem Titel erkennbar, dass der Staat etwas gegen den staatlich subventionierten Währungstourismus unternimmt.

Mit Bezug auf die Korrespondenz vom Mai 2016 haben wir den Bundesrat wie folgt informiert:

  • „Mir geht es darum, die Nachteile, die der heimische Handel – gerade in der Grenznähe – durch die Wertfreigrenze von CHF 300.00 beim Einkäufen im Ausland erfährt, zu bekämpfen.“
  • „Während ich die Mehrwertsteuer für den Bund kostenlos erhebe, buchhalterisch erfasse und schliesslich unaufgefordert überweise – was Administrativkosten zur Folge hat – , erhebt der Bund via Zoll nicht einmal Stempelgebühren.“
  • „Das ist in doppelter Hinsicht eine Ungleichbehandlung und entspricht einem staatlich subventionierten Einkaufstourismus.“
  • „Nach meiner Auffassung sollte weder der Einkaufstourismus subventioniert noch der im Inland kaufende Kunde benachteiligt werden.“
  • „Ich sehe mich gezwungen, die Wertfreigrenze von CHF 300.00 in unserem Geschäft per Januar 2018 einzuführen.“