Diese Abrechnung haben wir nicht wie üblich elektronisch erledigt, sondern mittels eingeschriebenem Brief, welcher unser Vorgehen darlegt:
- „Wie im Schreiben vom 14. Juni 2017 an das Eidgenössische Finanzdepartement, Herr Bundesrat Ueli Maurer, Bundesgasse 3, 3003 Bern, mitgeteilt, haben wir uns entschieden, ab Januar 2018 die Inlandeinkäuferinnen und – einkäufer genau gleich zu behandeln, wie der Staat den Währungstourismus beim Grenzübergang am Zoll behandelt. Wir verzichten auch auf das Einkassieren der MWST bis zu einem Einkaufsbetrag von CHF 300.–„
- „In dieser Angelegenheit ist das Verhalten des Bundes unseres Erachtens nichts anderes als eine Subventionierung des Einkaufstourismus und gleichzeitig eine Abstrafung der im Inland kaufenden Kundschaft.“
- „Diese Ungleichbehandlung der im Inland einkaufenden Bevölkerung wollen wir nicht mehr länger aufrechterhalten. Sie stellt eine grobe Benachteiligung des heimischen Gewerbes mit all seinen Folgen bis hin zum Arbeitsplatzverlust dar.“
- „Ohne gegenteilige Nachricht innert 10 Tagen setzen wir Ihr Einverständnis voraus.“
Um es vorweg zu nehmen – auf dieses Einschreiben haben wir von der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) keinerlei Reaktion erhalten!