25. Juli 2018 | Antwort von der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Die Tatsache, dass wieder über ein Monat vergangen ist und nach wie vor nichts handfestes vorliegt, zeigt die Strategie der ESTV.

Unserer Erachtens versucht die ESTV die Strategie „Aussitzen – und wenn möglich aufs Abstellgleis mit dieser Akte!“

Im Wortlaut:

  • „Bezugnehmend auf Ihr rubriziertes Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Ausführungen eingehend prüfen werden. Sollten wir an unserer Auffassung festhalten, werden wir Ihnen eine mittels Einsprache anfechtbare Verfügung zustellen. Wir ersuchen Sie bis dahin noch um ein wenig Geduld.“

Der ganze Ablauf bis hierher zeigt uns auf, dass wir wohl nun mit etwas mehr Nachdruck arbeiten müssen und haben deshalb entschieden, uns juristisch begleiten zu lassen.