Nun wird es Zeit, dass wir uns juristisch vertreten lassen mit der Hoffnung, dass unser Anliegen in Bern auch „ernst“ genommen wird
Einige Ausschnitte im Wortlaut:
- „Bezugnehmend auf Ihr Antwortschreiben vom 25. Juli 2018 ersuche ich namens und im Auftrag meiner Mandantin die ESTV höflich, das vorliegende Verfahren beförderlich weiter zu führen.“
- „Dies gründet unter anderem in den Umständen, dass die gestellte Frage bereits Kreise gezogen hat und der Geschäftsführer in den Vorjahren mit der Regierung des Kanton St. Gallen und ebenso mit Bundesrat Ueli Maurer sich zur Frage ausgetauscht hat.“
- „Die Klärung der Fragen rund um die Wertfreigrenze von CHF 300.00 weist damit ein hohes sowie öffentliches Interesse aus. Entsprechend ist eine rasche Klärung für alle Beteiligten geboten.“
- „Abschliessend ist zudem noch festzuhalten, unabhängig vom Ausgang der Beurteilung dieser Frage, ist die ermittelte Korrektur zu Gunsten der ESTV im Betrag von CHF 8’980.20 unzutreffend, weshalb meine Mandantin vorerst auch unpräjudizierlich keine Zahlung leisten wird.“