15.06.2018 | Klarstellung, dass uns kein Fehler unterlaufen sei

Mit eingeschriebenem Brief haben wir die Eidgenössische Steuerverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass uns kein Fehler unterlaufen sei, wir mit der Korrektur nicht einverstanden seien und gleichzeitig um folgendes gebeten:

  • „Wir ersuchen die ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer somit höflich, nun eine anfechtbare und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Verfügung zu erlassen und uns zuzustellen.“