Mit eingeschriebenem Brief haben wir die Eidgenössische Steuerverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass uns kein Fehler unterlaufen sei, wir mit der Korrektur nicht einverstanden seien und gleichzeitig um folgendes gebeten:
„Wir ersuchen die ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer somit höflich, nun eine anfechtbare und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Verfügung zu erlassen und uns zuzustellen.“