Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist auch auf unser 2. Einschreiben nicht eingegangen!
So nach dem Motto
- Liebe Firma Federer, euch ist ein Fehler unterlaufen. Zahlt bitte den Fehlbetrag von Fr. 8’980.20 nach und die Sache ist erledigt.
Im Wortlaut:
- „Korrektur Abrechnungsperiode 1. Quartal 2018“
- „Aufgrund unserer Feststellungen belasten wir Ihnen für die erwähnte Abrechnungsperiode folgende Steuer:“
- „Korrektur zu Gunsten der ESTV CHF 8’980.20“
- „Wir bitten Sie, diesen Betrag innert 20 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein zu überweisen. Nebst dem Steuerbetrag ist ab dem oben erwähnten Valutadatum bis zum Datum der Zahlung ein Verzugszins geschuldet“ usw.