Um es vorweg zu nehmen, der Bundesrat hat wie zu erwarten sachlich und freundlich geantwortet und dabei festgestellt, dass:
- „Eine Wertfreigrenze beim Inlandverkauf von 300 Franken hätte – wie Sie richtig annehmen – enorme finanzielle Auswirkungen“
- „Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von mehreren Milliarden Franken wären die Folge“
Hier stellte sich für uns erneut die Frage, ob der Bundesrat die ganze Geschichte auch zu Ende gedacht hat – auch stellte sich uns die Frage, warum regionale Regierungen, wie z.B die Regierung des Kanton St. Gallen nicht von sich aus „mit Nachdruck“ aktiv werden.
… und wie steht es mit den Mindereinnahmen durch die Wertfreigrenze von 300 Franken – hat sich der Bundesrat schon mal die Mühe gemacht, diese Summe zu beziffern?