24. August 2019 | Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) reicht die Vernehmlassung ein

Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass die ESTV hartnäckig versucht, auf unser einziges Anliegen nicht einzugehen bzw. maximal davon abzulenken

Zur Erinnerung nochmals unser Ziel:

  • Wir akzeptieren (verstehen können wir es nicht), dass unserem Staat das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zu einem Warenwert von Fr. 300.- am Zoll zu aufwändig ist!
  • Im Sinne der Gleichbehandlung verlangen wir, dass derselbe Staat auch bei der im Inland kaufenden Bevölkerung auf das Einkassieren der Mehrwertsteuer bis zu einem Betrag von Fr. 300.- verzichtet!

Nun liegt der Ball beim Bundesverwaltungsgericht