06. August 2019 | Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ersucht das Bundesverwaltungsgericht um Fristverlängerung

  • „Aufgrund von anderen termingebundenen Arbeiten der auch für das vorliegenden Verfahren zuständigen Mitarbeiterin, ersuchen wir Sie um eine Fristerstreckung. Wir ersuchen Sie, uns im obgenannten Verfahren die Frist zur Einreichung der Stellungnahme um 30 Tage bis Freitag, 23. August 2019 zur erstrecken.“