Die dreiseitige Abhandlung der ESTV benötigt leider auch ein mehrseitiges Antwortschreiben.
Von nun an bewegen wir uns mehrheitlich im „trockenen Juristendeutsch“
Stark abgekürzt wollen wir die Frage geklärt haben, ob die vom Eidgenössischen Finanzdepartement festgesetzte Wertfreigrenze von CHF 300.00 rechtmässig sei und ob unter dem Gesichtspunkt der rechtsgleichen Behandlung unsere Kunden von einer entsprechenden Wertfreigrenze erfasst sind.
Auch weisen wir darauf hin, dass uns eine anfechtbare Verfügung zugestellt werden müsste.