30. August 2018 | Einreichung 2. Quartal 2018

Mit diesem Einschreiben informieren wir die Eidgenössische Steuerverwaltung, dass wir (wie von allem Anfang an geplant) bis zur Einreichung des 1. Quartals, 16.05.2018, auf das Einkassieren der Freigrenze bis CHF 300.– verzichtet haben und somit die im Inland einkaufenden genau gleich behandelt haben, wie der Staat den Währungstourismus beim Grenzübergang am Zoll behandelt.